Rechtliches
Diese Erklärung beschreibt, welche personenbezogenen Daten Chocolates El Rey über diese Website erhebt, zu welchem Zweck, und welche Rechte Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zustehen.
Verantwortlicher für die über diese Website erhobenen personenbezogenen Daten ist Chocolates El Rey, C.A., Cr. A2, Parcelas A23 y A24, Zona Industrial II, Barquisimeto, Estado Lara, Venezuela.
Zu ergänzen
Chocolates El Rey ist außerhalb der Europäischen Union niedergelassen. Artikel 27 DSGVO verlangt die schriftliche Benennung eines Vertreters in der Union sowie die Veröffentlichung von Name und Anschrift an dieser Stelle. Mit der Rechtsberatung klären, ob die Ausnahme greift; andernfalls einen EU-Vertreter benennen und dessen Daten vor dem Start hier einsetzen.
Bei Fragen zu dieser Erklärung oder zu Ihren Daten schreiben Sie an chocolates@chocolate.com.ve.
Zu ergänzen
Eine eigene Adresse (etwa datenschutz@…) erwägen, damit Betroffenenanfragen nicht im allgemeinen Vertriebspostfach untergehen — die DSGVO sieht eine Frist von einem Monat vor. Gesondert prüfen und dokumentieren, ob nach Artikel 37 ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist.
Wir erheben ausschließlich, was Sie uns über das Kontaktformular senden. Es wird kein Konto angelegt und kein Profil gebildet.
| Daten | Herkunft |
|---|---|
| Name, E-Mail-Adresse | Pflichtfelder des Kontaktformulars |
| Unternehmen, Telefon, Funktion, Land, Anliegen, Produkt von Interesse | Optionale Felder des Kontaktformulars |
| Inhalt Ihrer Nachricht | Kontaktformular |
| IP-Adresse, Browser-Kennung, Datum und Uhrzeit der Absendung | Wird bei jeder Absendung automatisch erfasst, um Missbrauch des Formulars zu erkennen und zu verhindern |
| Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Beantwortung Ihrer Anfrage und gegebenenfalls Besprechung der Belieferung mit unserem europäischen Sortiment | Ihre Einwilligung, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO, erteilt durch Ankreuzen des Kontrollkästchens. Sie können sie jederzeit widerrufen. |
| Schutz des Formulars vor Spam und automatisiertem Missbrauch | Berechtigtes Interesse am Betrieb des Dienstes, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO |
| Aufbewahrung von Anfragen, soweit gesetzlich geboten oder wenn eine Geschäftsbeziehung folgt | Rechtliche Verpflichtung, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, oder Vertragserfüllung, Buchstabe b |
Die Angabe der Pflichtfelder ist freiwillig, ohne sie können wir Ihnen jedoch nicht antworten.
Ihre Nachricht gelangt an unser Vertriebsteam und läuft über die Anbieter, die diese Website hosten und unsere E-Mail befördern.
Zu ergänzen
Hosting- und E-Mail-Anbieter hier benennen und bestätigen, dass mit beiden ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO besteht. Wird die Website über ein CDN ausgeliefert, dieses ebenfalls benennen.
Wir verkaufen keine personenbezogenen Daten und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter.
Chocolates El Rey arbeitet von Venezuela aus. Wenn Sie uns schreiben, liest unser dortiges Team Ihre Nachricht; Ihre personenbezogenen Daten werden damit außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt.
Zu ergänzen
Für Venezuela liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor. Erforderlich ist daher ein Transfermechanismus nach Kapitel V DSGVO — praktisch Standardvertragsklauseln nebst Transfer Impact Assessment oder die Ausnahme des Artikels 49 Absatz 1 Buchstabe b für Übermittlungen zur Vertragserfüllung beziehungsweise zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person. Gemeinsam mit der Rechtsberatung festlegen, umsetzen und hier beschreiben. Dies ist der wichtigste datenschutzrechtliche Punkt dieser Website.
Wir bewahren Anfragen nur so lange auf, wie es zu ihrer Bearbeitung erforderlich ist, und bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung für deren Dauer sowie die geltenden Aufbewahrungsfristen.
Zu ergänzen
Durch konkrete Fristen ersetzen — etwa: folgenlose Anfragen nach 12 Monaten gelöscht; Anfragen, aus denen eine Kundenbeziehung entsteht, für die gesetzliche handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist. Unbestimmte Angaben sind einer der häufigsten Beanstandungsgründe der Aufsichtsbehörden.
Nach der DSGVO haben Sie das Recht:
Wenden Sie sich hierfür an die in Abschnitt 1 genannte Adresse. Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzes, Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu.
Wir treffen keine automatisierten Entscheidungen über Sie und betreiben kein Profiling.
Änderungen dieser Erklärung veröffentlichen wir hier und aktualisieren das unten genannte Datum.
Stand: September 2026